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AGB

1. Geltung


Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.


Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.


Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.


Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.


Auftragsproduktionen

Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.


Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der
Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.


Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


2. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.


Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.


Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

 

Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
 

Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
 

3. Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung.

 

Die gewerbliche Nutzung, insbes. die Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken zu gewerblichen Zwecken sind nicht Teil der erworbenen Nutzungsrechte.

Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

 

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.


Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur privat gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.


Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
 

4. Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.  
 

5. Honorare

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Honorarübersicht des Fotografen.

 

Das Honorar versteht sich steuerfrei im Sinne der Freiberuflichen Tätigkeit des Fotografen.


Mit dem vereinbarten Honorar wird die private Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.


Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.


Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.


Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht genutzt wird. 
 

Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.


Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.


6. Vertragsstrafe, Schadensersatz

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
 

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
 

7. Stornobedingungen

7.1. Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:

  • Bis 14. Tag nach Auftragserteilung kostenlos

  • Ab 15. Tage nach Auftragserteilung: 30% der vereinbarten Auftragssumme

  • Bis zu 2 Wochen vor dem Hochzeitstermin: 50 % der Auftragssumme

  • ab 1 Woche vor der Hochzeit: 70% der Auftragssumme
     

7.2. Für Stornierungen aller sonstigen Fotoaufträgen (keine Hochzeit) gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:

  • Bis zu 2 Wochen vor dem Shooting-Termin kostenlose Terminverschiebung, bei Absagen 50% der Auftragssumme

  • 2 Wochen bis zu 24h vor dem Shooting-Termin kostenlose, wenn begründete Terminverschiebung, bei Absagen 70% der Auftragssumme


7.3. Sollte der Fotograf durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen nicht zum vereinbarten Termin erscheinen können, wird dieser Umstand dem Kunden oder der Kundin schnellstmöglich vorab mitgeteilt und es können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.


Der Fotografie bemüht sich für seinen Ausfall einen gleichwertigen Ersatzfotografen bereitzustellen, kann dafür aber keine Garantie übernehmen. 

8. Widerrufsrecht

Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte (z. B. Bilddateien), sobald mit der Ausführung des Vertrags begonnen wurde – also mit dem Download oder der Bereitstellung der Datei.

Mit dem Beginn des Downloads erklärst sich der Kunde oder die Kundein ausdrücklich damit einverstanden, dass:

  • der Vertrag ausgeführt wird,

  • das Widerrufsrecht erlischt,

  • eine Rückgabe oder Erstattung des Kaufpreises ausgeschlossen ist.

Ein Umtausch oder eine Rückerstattung nach dem Download ist unter keinen Umständen möglich.

9. Allgemeines

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
 

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn-entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen..

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